GENERAL TERMS AND CONDITIONS 

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen, an denen GET DRIVEN BV beteiligt ist, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen jeglicher Art, unbeschadet der Bestimmungen des zwingenden Rechts. Diese Bedingungen bilden zusammen mit den Angaben auf der Vorderseite des Angebots, der Bestellbestätigung, des Leistungsnachweises, der Rechnung oder eines anderen von GET DRIVEN BV ausgestellten Dokuments einen integralen Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien. Abweichungen von diesen Bedingungen oder individuellen Vereinbarungen können nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung nachgewiesen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann ganz oder teilweise Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie zuvor schriftlich von GET DRIVEN BV akzeptiert wurden und mit diesen Bedingungen vereinbar sind.

1.2. GET DRIVEN BV besitzt Ihre Daten nicht und verwendet sie ausschließlich, um Sie über Neuerungen in unserem Betrieb zu informieren oder um den Kunden zu bedienen. Die Fahrzeugdaten sind erforderlich, um den Fahrer zu briefen, Ihre Kontaktdaten werden benötigt, um Sie während eines Auftrags erreichen zu können, und Ihre Adresse wird benötigt, um einen Fahrer zu Ihnen zu schicken. Durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen Sie dieser Datenschutzrichtlinie zu.

1.3. GET DRIVEN BV ist in der Auswahl seiner privaten Fahrer völlig frei. Grundsätzlich kann der Kunde einen ausgewählten Fahrer nicht ablehnen. GET DRIVEN BV haftet niemals für Bußgelder, Gerichtskosten, Sofortkassierungen, Parkgebühren, Mautgebühren, Autowäschekosten, Kraftstoff, Kautionen, Steuern, Wartungskosten, Reparaturkosten, Versicherungen und Gebühren jeglicher Art sowie für andere Kosten, die direkt oder indirekt mit dem Fahrzeug und dessen Nutzung zusammenhängen und die allein vom Kunden zu tragen sind. In einem solchen Fall kann GET DRIVEN BV diese Kosten stets vom Kunden zurückfordern. GET DRIVEN BV stellt lediglich den Fahrer, und der Kunde bezahlt für diese Dienstleistungen und ist daher für alle direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verantwortlich. Für die Reisekosten des Fahrers von und zur vereinbarten Adresse wird eine Kilometerpauschale berechnet. Wenn die Startadresse von der Endadresse abweicht, werden auch die dort verbrachten Stunden und die daraus resultierenden Reisekosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

1.4. GET DRIVEN BV verpflichtet sich, den Auftrag (i) gemäß den vorliegenden Bedingungen, (ii) zu den von ihr pro Auftrag angegebenen Preisen und (iii) nach den Regeln der Kunst auszuführen, jedoch stets als Mittelverpflichtung, insbesondere die Bereitstellung eines privaten Fahrers. Die allgemeine Natur einer Mittelverpflichtung zeigt sich daran, dass der Zeitraum, in dem die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, unter der Annahme normaler Umstände festgelegt wurde, dass die Ausführungsfristen nur als annähernd zu verstehen sind und dass GET DRIVEN BV sich generell bemüht, gute Fahrer einzusetzen, die ihr Bestes tun, um das Fahrzeug des Kunden ordnungsgemäß zu fahren.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1. Angebote werden auf der Grundlage der Anweisungen und Angaben des Kunden erstellt und sind verbindlich. Weder von den vereinbarten Stunden noch von den Reservierungen darf abgewichen werden, es sei denn, dies wird schriftlich von GET DRIVEN BV genehmigt. Kann der Auftrag aufgrund eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit des Kunden, einschließlich einer vorzeitigen Stornierung des Auftrags, nicht ausgeführt werden, verpflichtet sich der Kunde, den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen, als ob die Dienstleistungen vollständig erbracht worden wären.

2.2. Der Vertrag kommt zustande, nachdem GET DRIVEN BV die Fahrt in unserer Software durch einen Fahrer eingeplant hat. Die Ausführung des Vertrags beginnt, sobald ein privater Fahrer zur vom Kunden angegebenen Adresse fährt, um das Fahrzeug zu übernehmen. Während der Ausführung des Vertrags hat der eingesetzte Fahrer das Recht, nach jeweils 3 Stunden ununterbrochenem Fahren eine Pause von 15 Minuten einzulegen, wenn eine solche Fahrzeit erforderlich ist.

2.3. Die digitale Bestätigung von GET DRIVEN BV ist für den Kunden verbindlich, es sei denn, der Kunde meldet innerhalb von drei Tagen nach Erhalt per E-Mail eine Unrichtigkeit des Inhalts. Der Kunde erklärt und bestätigt, Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, das gefahren wird. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde vor Unterzeichnung des Vertrags die korrekte Identität des Eigentümers sowie dessen schriftliche Zustimmung zur Nutzung des Fahrzeugs durch den Fahrer angeben.

Als Ergebnisverpflichtung ist der Kunde verantwortlich für:

  • (i) die rechtzeitige Beantragung einer Anpassung der Fahrzeugversicherung, sodass der eingesetzte Fahrer sowohl für die Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung gültig versichert ist;
  • (ii) die technische Konformität des Fahrzeugs mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften;
  • (iii) alle möglichen technischen Mängel oder Defekte, denen das Fahrzeug ausgesetzt ist, ob sichtbar oder verborgen. 

 

 

3. Preise

3.1. Die von GET DRIVEN BV angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und aller anderen von der Regierung erhobenen Abgaben oder Steuern. Alle Fahr-, Warte- und Reisezeiten werden berechnet, wenn sie direkt oder indirekt im Auftrag des Kunden verbracht werden, mit einer Mindestnutzung von drei Stunden. Es gibt keinen Unterschied bei der Berechnung von Fahr- und Wartezeiten. Der Stundensatz umfasst alle Kosten mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und ist ein All-inclusive-Tarif, sofern nicht ausdrücklich auf Anfrage zusätzliche Kosten berechnet werden. Die Startzeit ist die Zeit, zu der der Fahrer am Startort anwesend sein muss. Die Endzeit ist die Zeit, zu der der Fahrer tatsächlich am Endort anwesend ist. Bei normalen Aufträgen werden keine weiteren Kosten berechnet, es sei denn, sie wurden ausdrücklich von GET DRIVEN BV vor Beginn des Auftrags gemäß Artikel 1 erwähnt oder der Kunde hat während des Auftrags Sonderwünsche. Für Fahrten, die länger als 9 Stunden dauern, wird ab der 9. Stunde ein Zuschlag von 20 % in Form von Überstunden berechnet. Die Stunden laufen bis zum Ende der Fahrt weiter und werden fortgesetzt, sobald die Fahrt wieder aufgenommen wird. Der Kunde ist in eigenem Namen und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dem Fahrer eine geeignete Schlafgelegenheit, insbesondere ein Hotel oder Motel, sowie ein Abendessen und Frühstück zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um zwei Fahrten an einem Tag, gelten diese als eine Fahrt, es sei denn, zwischen den Fahrten liegen mindestens 4 Stunden. Die gesamte Fahrzeit muss mindestens 3 Stunden betragen.

 

 

4. Rechnungsstellung

4.1. Die Rechnungen von GET DRIVEN BV basieren auf den Stunden, die der Fahrer über die App an GET DRIVEN BV meldet. Der Kunde akzeptiert den vollen rechtlichen Beweiswert der Erklärung des Fahrers. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Rechnung wird automatisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet, über die die Fahrt gebucht wurde. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum verfallen automatisch alle auf dieser Rechnung und auf allen anderen Rechnungen gewährten Zahlungsrabatte.

4.2. Unbeschadet der weiteren Rechte von GET DRIVEN BV wird jeder unbezahlt gebliebene Betrag am Fälligkeitsdatum automatisch und ohne Mahnung mit Verzugszinsen gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 über den Kampf gegen Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften erhöht. Zusätzlich wird eine pauschale und Mindestentschädigung von 15 % auf die geschuldeten Beträge erhoben, zuzüglich aller Kosten und Gebühren, die durch die Nichtzahlung und die Eintreibung entstehen. Bei Nichtzahlung oder Teilzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge, unabhängig von ihrem Grund, sofort und ohne Abzug fällig, und GET DRIVEN BV behält sich das Recht vor, alle laufenden Aufträge ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder zu stornieren.

4.3. Von GET DRIVEN BV angefallene Kosten, wie beispielsweise für Gutachter, Anwälte, Gerichtsvollzieher oder Inkassobüros bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, gehen stets zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich zur Entschädigungsklausel berechnet.

 

5. Auflösung des Vertrags

5.1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist GET DRIVEN BV berechtigt, den Vertrag durch eine ausdrückliche Auflösungsklausel und mit Schadensersatz zu kündigen, ohne dass eine Mahnung, Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist, wenn der Kunde eine seiner vertraglichen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen nicht erfüllt, zahlungsunfähig ist, das Eigenkapital des Kunden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als die Hälfte des Grundkapitals beträgt oder der Kunde im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Verluste erlitten hat.

Darüber hinaus ist GET DRIVEN BV berechtigt, wenn der Kunde eine Verpflichtung aus diesen Bedingungen nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfüllt, ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und unbeschadet ihrer weiteren Rechte, die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder ihn vorzeitig zu beenden. In einem solchen Fall werden alle offenen Rechnungen und noch zu fakturierenden Beträge sofort und ohne Abzug fällig.

 

6. Versicherung

6.1. Beschwerden im Zusammenhang mit den Verpflichtungen von GET DRIVEN BV müssen ausdrücklich schriftlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach den Ereignissen, auf denen sie basieren, eingereicht werden, andernfalls erlöschen die Rechte.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Versicherungen abzuschließen:

  • Eine Haftpflichtversicherung (gemäß den Anforderungen des Gesetzes über die Pflichtversicherung der Haftpflicht bei Motorfahrzeugen).
  • Eine Vollkaskoversicherung, einschließlich Diebstahlschutz.
  • Eine zusätzliche Fahrer- und Insassenversicherung zur Deckung aller Personenschäden im Zusammenhang mit dem Fahrzeug.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Versicherungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

6.3. Bei Schäden, die vom Fahrer am Fahrzeug des Kunden verursacht werden:

  • Der Kunde kann zusätzlich eine Zusatzversicherung bei MS AMLIN abschließen. GET DRIVEN BV entschädigt den Kunden für Schäden am Fahrzeug, die vom Fahrer verursacht wurden, mit einer maximalen Entschädigung von 50.000 €. Dies ist eine Entschädigung für Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gedeckt sind. Der Schaden muss in Anwesenheit des Fahrers festgestellt werden, um gegenüber GET DRIVEN BV geltend gemacht werden zu können. Für jede Fahrt kann der Kunde in der App angeben, ob er die oben genannte Zusatzversicherung nutzen möchte. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden im Voraus in der App angegeben. Die spezifischen Bedingungen dieser Police bei MS AMLIN können auf Anfrage bei GET DRIVEN BV angefordert werden.

6.4. Schäden an Dritten werden jederzeit durch die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gedeckt (gemäß den Anforderungen des Gesetzes über die Pflichtversicherung der Haftpflicht bei Motorfahrzeugen).

6.5. Der Kunde stellt sicher, dass das bereitgestellte Fahrzeug alle geltenden Sicherheits- und technischen Anforderungen erfüllt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Mängel oder Nichtkonformität des bereitgestellten Fahrzeugs entstehen, sowie für alle Schäden, die durch erteilte Anweisungen verursacht werden.

6.6. Wenn der Kunde die oben genannten Verpflichtungen nicht einhält, kann er gegenüber GET DRIVEN BV keinen Anspruch auf fehlenden Versicherungsschutz geltend machen. Hat der Kunde weder eine Vollkaskoversicherung noch eine Zusatzversicherung abgeschlossen (siehe Artikel 6.3), so erklärt er sich bereit, alle Schäden selbst zu tragen, und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber GET DRIVEN BV oder dem Fahrer.

 

7. Haftung von GET DRIVEN BV

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, GET DRIVEN BV von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Versicherer des Kunden, gegenüber GET DRIVEN BV für jegliche Haftung aus diesen Bedingungen freizustellen, sowohl hinsichtlich Hauptforderung, Zinsen als auch Kosten. Falls der Kunde eine Fahrt für ein Fahrzeug bucht, das nicht sein Eigentum ist (z. B. von Freunden, Partnern, Gästen usw.), gelten die mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen, vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Eigentümer des Fahrzeugs. GET DRIVEN BV ist in keinem Fall verantwortlich für die Vorbereitung oder Bestätigung von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Dienstleistungen im Namen des Kunden nutzen.

7.2. Ungeachtet des Artikels 7.1 haftet GET DRIVEN BV dem Kunden gegenüber nur für alle ihre Verpflichtungen oder die ihrer Beauftragten (Fahrer) im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. GET DRIVEN BV haftet nicht für Schäden, Verluste und/oder Verletzungen, die durch den Fahrer am Kunden oder an dessen Eigentum, einschließlich des Fahrzeugs, verursacht werden, vorbehaltlich der in Bezug auf Vollkasko- oder Zusatzversicherung genannten Bedingungen (Artikel 6.3), es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Fahrers vor.

Hinsichtlich Dritter wird der Fahrer stets als Mitarbeiter des Kunden betrachtet. Der Kunde muss seinen Versicherer rechtzeitig darüber informieren, dass das Fahrzeug von einem gemieteten Fahrer gesteuert wird, und dass dieser studentische Fahrer 23 Jahre alt oder jünger ist. Der Kunde verzichtet in diesem Zusammenhang auf jegliche Ansprüche gegen GET DRIVEN BV.

7.3. GET DRIVEN BV haftet in keinem Fall für Fälle höherer Gewalt oder versicherbarer unabsichtlicher Handlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Das Nichterreichen oder verspätete Erreichen des Ziels aufgrund von Wetterbedingungen, Verkehr oder anderen Verzögerungen.
  • Das Nichterscheinen oder verspätete Erscheinen des Fahrers aufgrund von Verzögerungen im öffentlichen Verkehr, Verkehrsstörungen oder anderen unvorhergesehenen Ursachen.
  • Schäden oder Kosten, die durch den Verlust des Bonus-Malus-Rabatts auf der Versicherung des Kunden oder durch Regressansprüche der Versicherungsgesellschaft entstehen.
  • Schäden an Gegenständen und/oder Verletzungen von Passagieren, die während der Fahrt im Fahrzeug anwesend sind.
  • Schäden oder Kosten, die aus einem Verkehrsunfall und/oder Verkehrsverstößen resultieren.

Diese Liste ist nicht abschließend. Alle Formen höherer Gewalt und versicherbarer unabsichtlicher Handlungen befreien GET DRIVEN BV von jeglicher Haftung.

7.4. Sollte GET DRIVEN BV eine (gesetzliche) Haftung treffen, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, für den GET DRIVEN BV durch ihre Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche auf einen höheren Schadensbetrag.

7.5. Im Falle höherer Gewalt oder einer vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigung kann GET DRIVEN BV:

  • Die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise aussetzen, bis die Ursache der höheren Gewalt ganz oder teilweise beseitigt ist.
  • Den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention kündigen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.

In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Vertrags anteilig zum Gesamtpreis zu bezahlen.

 

8. Haftung des Kunden

8.1. Der Kunde muss die Fahrer ausschließlich über GET DRIVEN BV beauftragen und darf die Fahrer nicht direkt für Aufträge kontaktieren. Jedes Mal, wenn der Kunde einen Fahrer von GET DRIVEN BV ohne die Vermittlung von GET DRIVEN BV direkt beauftragt, schuldet der Kunde automatisch eine Entschädigung, die dem Betrag für den Einsatz dieses Fahrers für einen Auftrag von 250 Stunden entspricht. Nach drei Verstößen erhöht sich diese Entschädigung auf das Äquivalent eines 1200-Stunden-Auftrags. Diese Entschädigung stellt immer eine vertraglich festgelegte Vergütung dar und keine Schadensersatzleistung.

8.2. Der Kunde muss verhindern, dass die Beauftragten (Fahrer) von GET DRIVEN BV dazu verleitet werden, Verkehrsverstöße zu begehen, wie z. B.: überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Solche Handlungen führen zur sofortigen Beendigung der Vereinbarungen zwischen den Parteien. Alle daraus resultierenden direkten oder indirekten Schäden seitens GET DRIVEN BV oder ihrer Mitarbeiter werden vollständig vom Kunden eingefordert.

 

9. Verschiedene Bestimmungen

9.1. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln oder Teile davon berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirtschaftliche Ausgewogenheit zu suchen, die der Situation entspricht, als ob die Nichtigkeit nicht bestanden hätte.

9.2. Alle Vereinbarungen von GET DRIVEN BV unterliegen belgischem Recht.

9.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich von den Gerichten des Gerichtsbezirks Westflandern, Abteilung Kortrijk, entschieden. Auch bei Tätigkeiten außerhalb Belgiens und den daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien sind die Gerichte von Kortrijk zuständig, und es gilt belgisches Recht.